Förderungen:

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Grundförderung:

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Alle Mitgliedsvereine haben, sofern die Jahresmeldungen (Meldung der genauen Anzahl der aktiven Jugendlichen bis 27 Jahre) fristgerecht eingegangen sind, Anspruch auf die sogenannte Grundförderung zur Deckung ihrer Organisationskosten. Diese Grundförderung wird als pro Kopf Pauschale gehandhabt und dem Verein ausgezahlt. Aktuell liegt die Grundförderung bei 15 Euro pro Person. Sie ist gedeckelt durch den vom Gemeinderat beschlossenen Gesamtzuschuss und finanziert aus von der Stadt Lörrach bereitgestellten Mitteln.

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Jahresmeldung:

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Die ausgefüllte Meldung bitte bis spätestens 30.09. per Mail an: vorsitz@stadtjugendringloerrach.de oder per Post an Stadtjugendring Lörrach e.V. z.Hd. Herrn Daniele Cipriano Friedrichstraße 89 79618 Rheinfelden (Baden) – es gilt das Datum des Poststempels sta

Jahresmeldung Grundförderung SJR

Grundförderung: 15 .- (pro Kopf für alle aktiven bis 27 Jahre

Projektförderung:

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Des Weiteren vergibt der Stadtjugendring eine sogenannte Projektförderung im Sinne einer maßnahmenbezogenen Förderung. Gefördert werden hierbei besondere Maßnahmen und Projekte zur Kinder und Jugendarbeit, Anschaffungen und die Ausbildung ehrenamtlicher Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Für die Projektförderung stellen Sie bitte einen schriftlichen Antrag, weiteres dazu finde Sie hier: http://stadtjugendring-loerrach.de/foerderantrag-stellen/

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Förderrichtlinien:

Bitte nehmen Sie die Richtlinien zur Föderung der Kinder und Jugendarbeit in de Mitgliedsvereinen und -Verbänden des Stadtjugendrings Lörrach e.V. zur Kenntnis.